Was ist ein Sicherungsschein?
August 5th, 2008 | by admin |In der Vergangenheit gab es einige spektakuläre Insolvenzen von Reiseveranstaltern, bei denen der Staat einspringen musste, um die Urlauber wieder zurückzuholen. 1994 hat daher der Staat eine Vorschrift erlassen, dass jeder Veranstalter eine Versicherung haben muss, welche im Falle einer Insolvenz die Rückreise finanziert. Diese vorhandene Versicherung muss der Reiseveranstalter dem Kunden gegenüber dokumentieren. Das Mittel dazu ist der sogenannte Sicherungsschein.
Jeder Reiseveranstalter ist verpflichtet diesen Sicherungsschein dem Kunden in einem Original auszuhändigen. Dieser Sicherungsschein ist bereits bei einer Anzahlung an den Kunden auszuhändigen. Achten Sie darauf, dass die Gültigkeit des Scheins nicht abgelaufen ist und dass es wirklich ein Original-Schein ist. Bestehen Zweifel ob der Sicherungsschein echt ist, so kann der Veranstalter über diesen Link überprüft werden: www.tip.de/register/
Der Sicherungsschein muss vom Kunden bis nach der Reise aufgehoben werden, anschließend sollte er nicht zurückgegeben werden, um eine wiederholte Ausgabe zu verhindern.

















